Skip to content
Law & taxes

Kaufnebenkosten & Steuern beim Immobilienkauf auf Zypern

Updated Juli 2026 3 min read

Neben dem Kaufpreis fallen mehrere Nebenkosten an. Die mit Abstand größte Position ist entweder die Übertragungsgebühr (Property Transfer Fee) ODER die Mehrwertsteuer (VAT) — beide zusammen fallen beim selben Objekt grundsätzlich nicht an. Dieser Ratgeber ist auf dem Stand der Steuerreform 2026 (u. a. Wegfall der Stempelsteuer).

Contents
  1. 01Wie hoch sind die Kaufnebenkosten auf Zypern?
  2. 02Übertragungsgebühr ODER Mehrwertsteuer
  3. 03Übertragungsgebühren (Property Transfer Fees)
  4. 04Mehrwertsteuer: 19 % oder 5 %?
  5. 05Stempelsteuer, Anwalt & weitere Positionen

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten auf Zypern?

Als grobe Faustregel gelten — je nach Fall — etwa 5–10 % des Kaufpreises; beim Neubau mit vollem 19-%-Satz deutlich mehr. Die tatsächliche Höhe hängt stark davon ab, ob es sich um einen Wiederverkauf oder einen Neubau handelt und ob der reduzierte Mehrwertsteuersatz greift. Steuern und Gebühren machen den größten Teil aus.

FallNebenkosten (Richtwert)
Wiederverkauf (keine VAT, ermäßigte Übertragungsgebühr)ca. 3–6 %
Neubau mit 5 % VAT (Erstwohnsitz)ca. 6–8 %
Neubau mit vollem 19 % VATca. 20–22 %
Richtwerte, Stand Juli 2026 — je nach Objekt, Preis und Anwendung des reduzierten Satzes. Individuell vom Anwalt berechnen lassen.

Übertragungsgebühr ODER Mehrwertsteuer

Welche der beiden Positionen anfällt, hängt vom Objekt ab: Bei Neubauten (erstmaliger Verkauf durch den Bauträger) wird in der Regel Mehrwertsteuer berechnet — dann entfällt die Übertragungsgebühr. Bei Bestandsimmobilien (Wiederverkauf) fällt die Übertragungsgebühr beim Grundbuch an.

Übertragungsgebühren (Property Transfer Fees)

Beim Wiederverkauf berechnet das Grundbuch (Land Registry) eine gestaffelte Übertragungsgebühr — das zyprische Pendant zur deutschen Grunderwerbsteuer. Auf diese gilt seit 2016 eine dauerhafte 50-%-Reduktion, sofern der Kauf nicht der Mehrwertsteuer unterliegt.

Kaufpreis-AnteilSatzEffektiv nach 50 %
bis 85.000 €3 %1,5 %
85.001 – 170.000 €5 %2,5 %
über 170.000 €8 %4 %
Quelle: PwC Cyprus (Stand 2026). Bei mehrwertsteuerpflichtigem Kauf entfällt die Übertragungsgebühr ganz.
  • Keine Übertragungsgebühr, wenn beim Kauf Mehrwertsteuer gezahlt wurde (Neubau/Erstverkauf) — so wird Doppelbelastung vermieden.
  • Gemeinsames Eigentum (z. B. Ehepaar) teilt den Kaufpreis rechnerisch auf zwei Personen — die Wertbänder greifen doppelt, die Gesamtgebühr sinkt.
  • Familienübertragungen sind begünstigt (z. B. Eltern an Kinder mit 0 %).
Rechenbeispiel
Wiederverkauf für 200.000 €, allein gekauft: Übertragungsgebühr regulär rund 9.200 €, nach der 50-%-Reduktion rund 4.600 €. Bei gemeinsamem Kauf zu zweit fällt sie niedriger aus. Stand Juli 2026, ohne Gewähr.

Mehrwertsteuer: 19 % oder 5 %?

Auf Neubauten liegt der Standardsatz bei 19 %. Für die erste selbstgenutzte Hauptwohnung kann ein reduzierter Satz von 5 % gelten (Gesetz 42(I)/2023). Die Voraussetzungen sind streng:

  • 5 % gelten nur auf die ersten 130 m² Wohnfläche und die ersten 350.000 € Wert.
  • Bedingung: Gesamtfläche ≤ 190 m² UND Gesamtwert ≤ 475.000 € — wird eine Grenze überschritten, gilt für die gesamte Immobilie 19 %.
  • Nutzung als Hauptwohnsitz für 10 Jahre; bei früherem Verkauf/Vermietung anteilige Rückzahlung der Differenz (Meldung binnen 30 Tagen).
  • Nur für natürliche Personen; auch für Nicht-Residenten/EU-Bürger möglich, sofern es der echte Hauptwohnsitz ist.
Übergangsregel läuft aus
Eine ältere Regelung (5 % auf die ersten 200 m² ohne Wert-/Flächenobergrenze) ist unter Bedingungen noch bis 31.12.2026 nutzbar; ab 1.1.2027 gilt nur noch das 2023er-Regime. Stand Juli 2026 — Fristen und Anwendbarkeit unbedingt vorab steuerlich/anwaltlich prüfen.

Stempelsteuer, Anwalt & weitere Positionen

Stempelsteuer seit 2026 abgeschafft
Im Zuge der Steuerreform 2026 ist die Stempelsteuer auf Kaufverträge entfallen (für Verträge ab 1.1.2026). Viele ältere Ratgeber und Rechner führen sie noch — das ist überholt. Stand Juli 2026, im Zweifel anwaltlich bestätigen lassen.
  • Anwalts-/Conveyancing-Kosten: typisch 1–2 % des Kaufpreises (zzgl. 19 % VAT).
  • Grundbuch-/Registrierungsgebühren für Hinterlegung und Übertragung.
  • Laufende Kosten nach dem Kauf (Gemeinde, Kanalisation, Gemeinschaft): siehe Energieausweis & laufende Nebenkosten.
Immovable Property Tax abgeschafft
Die frühere staatliche Immobiliensteuer (Immovable Property Tax) wurde bereits 2017 abgeschafft. Sie fällt nicht mehr an; kommunale Abgaben bleiben davon unberührt.

Häufige Fragen

Zahle ich Übertragungsgebühr UND Mehrwertsteuer?
Nein. Für dasselbe Objekt fällt grundsätzlich entweder die Übertragungsgebühr (meist bei Bestand) oder die Mehrwertsteuer (meist bei Neubau) an — nicht beides.
Bekomme ich 5 % oder 19 % Mehrwertsteuer?
5 % gelten nur für die erste selbstgenutzte Hauptwohnung und nur innerhalb der Grenzen (erste 130 m² und 350.000 €, Gesamtobjekt ≤ 190 m² und ≤ 475.000 €). Wird eine Grenze überschritten, gilt 19 % auf das gesamte Objekt. Lassen Sie Ihren Fall konkret prüfen.
Fällt noch Stempelsteuer an?
Für Verträge ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr — die Stempelsteuer wurde mit der Steuerreform 2026 abgeschafft. Stand Juli 2026, bitte im Einzelfall bestätigen lassen.
Mit wie viel Nebenkosten sollte ich kalkulieren?
Grob rund 10 %, real je nach Fall etwa 6–9 % (Wiederverkauf) bis über 20 % (Neubau mit vollem 19 % VAT). Lassen Sie sich vor dem Kauf eine konkrete Aufstellung Ihres Anwalts geben.
Sources & further reading
Legal notice

These guides provide general, carefully researched orientation and are not a substitute for individual legal or tax advice. Laws, tax rates and fees can change; all information is provided without warranty and refers to the stated date. Before any purchase, sale or tenancy, engage an independent lawyer admitted in Cyprus and, where relevant, a tax adviser.

Find the right property

Browse verified listings across Cyprus.

Go to search

Das könnte Sie auch interessieren